Infos für Bürger mit Hauptwohnsitz in Bremen
Für Bremer Bürger gibt es die sonst übliche staatliche Fischereischeinpflicht nicht. Stattdessen gibt es im Bremer Stadtgebiet das im 16. Jahrhundert erlassene Stockangelrecht: Jeder Bremer Bürger darf mit 2 Ruten und ohne Fischereiprüfung in den Gewässern der Stadt fischen. Der sogenannte „Stockangelschein“ berechtigt zum Angeln in folgenden Gewässern: Weser (innerhalb bremischer Landesgrenzen), in der Kleinen Weser, in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und im tideabhängigem Teil der Geeste. Der Stockangelschein kann in den BürgerServiceCentern der Stadt beantragt werden (Vorraussetzungen: Hauptwohnsitz in Bremen und mindestens 18 Jahre alt).
Voraussetzungen für Bürger zum Angeln in Bremen:
- Stockangelschein (einmalig 32 Euro)
- Optional: Hafenschein (jährlich 20,45 Euro)
- Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links:
www.service.bremen.de, Landesfischereiverband Bremen
Infos für Gäste & Touristen
In Bremen müssen Gastangler und Angeltouristen einen staatlichen Fischereischein nachweisen sowie einen Fischereierlaubnisschein für die Bremer Gewässer erwerben.
Voraussetzungen für Gäste & Touristen zum Angeln in Bremen:
- Gültiger staatlicher Fischereischein (auch aus anderen Bundesländern)
- Fischereierlaubnisschein (jährlich 19 Euro)
- Optional: Hafenschein (jährlich 20,45 Euro)
- Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links:
www.fischeramt-bremen.de, Landesfischereiverband Bremen