Angeln in Thüringen

Angeln in Thüringen

Infos für Bürger mit Hauptwohnsitz in Thüringen

Um in Thüringen angeln zu können, benötigt man als Einwohner den staatlichen Fischereischein (Angelschein) und für jedes Gewässer eine eigene Lizenz, den sogenannten Fischereierlaubnisschein. Für alle, die nicht regelmäßig angeln, gibt es in Thüringen den Vierteljahresfischereischein (Weiteres dazu unten bei Infos für Gäste & Touristen).

Voraussetzungen für Bürger zum Angeln in Thüringen:

  • Gültiger staatlicher Fischereischein
    • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (Lehrgänge vor Ort oder Online), vergleichbare Prüfung aus anderen Bundesländern
    • Kosten: Fischereischein auf Lebenszeit 220,00 € (40,00 € Gebühr + 180,00 € Fischereiabgabe), der Schein wird durch die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) auf Antrag erteilt
    • Der staatliche Fischereischein wird umgangsprachlich auch als Angelschein bezeichnet
  • Fischereierlaubnisschein (Preis abhängig vom Gewässer)
  • Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links für Bürger:

Landesangelerverband Thüringen, Information for foreigners,


Infos für Gäste & Touristen zum Angeln in Thüringen

In Thüringen müssen Gastangler und Angeltouristen einen gültigen staatlichen Fischereischein (Angelschein) nachweisen sowie einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.

Für alle, die nicht regelmäßig angeln, gibt es den Vierteljahresfischereischein. Interessierte erhalten ihn bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ohne Sachkundenachweis. Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal pro Kalenderjahr erteilt werden. Zusätzlich ist der Kauf eines Fischereierlaubnisscheines (Angelkarte) vom Fischereipächter notwendig.

Voraussetzungen für Gäste & Touristen zum Angeln in Thüringen:
Weiterführende Links für Gäste & Touristen:

Landesangelerverband Thüringen, Information for foreigners, Flyer Fishing Saxony,